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Berichtslegung
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- Innerhalb von sechs Monaten nach Realisierung des Vorhabens sind dem DHF Unterlagen, mit denen die widmungsgemäße Verwendung der Projektmittel nachgewiesen wird, sowie ein ausführlicher inhaltlicher Bericht samt Bildern (5–10 Seiten, gesicherte Bildrechte), vorzulegen.
- Die AntragstellerInnen haben insbesondere Finanzierungspläne anzuschließen und bekanntzugeben, von wem und in welcher Höhe bereits Mittel für dasselbe Vorhaben zugesprochen wurden bzw. bei welchen Stellen um Förderung angesucht wurde oder beabsichtigt ist, um eine Förderung anzusuchen.
- Der/die AntragstellerIn verpflichtet sich das Logo des DHF als Förderer sichtbar am Projektergebnis anzubringen. Im Falle der Verwendung auf einer Website ist das Logo als Link zur Homepage des DHF auszuführen.
- Der/die AntragstellerIn verpflichtet sich dem DHF Projektberichte samt Bildern, Belegexemplare und sonstige projektrelevante Materialien zur Verfügung zu stellen.
Download: Logo des DHF
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Kontakt
David-Herzog-Fonds der steirischen Universitäten
Beethovenstraße 21
A-8010 Graz
Tel: 0316 380 8073
dhf.stmk(at)uni-graz.at
https://david-herzog-fonds.at/de/
Fördergeber
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