Antragstellung
Der David-Herzog-Fonds fördert mit vier Programmschienen die Arbeit von Wissenschaftern und Wissenschafterinnen, Studierenden, Künstlern und Künstlerinnen.
Die vier Programmschienen sind:
David-Herzog-Fonds Lecture Stipendium
Der DHF vergibt jährlich ein David-Herzog-Fonds Lecture Stipendium.
Ziel dieses Stipendiums ist es, israelische oder jüdische Wissenschafter und Wissenschafterinnen außerhalb Israels sowie Wissenschafter und Wissenschafterinnen, die sich mit Themen jüdischer Kultur und Geschichte befassen zur Abhaltung eines Vortrages und eines Workshops mit Studierenden an eine der steirischen Universitäten einzuladen.
Antragsberechtigt: Antragsberechtigt sind Institute, Zentren, Abteilungen, Lehrstühle sowie Rektorate aller steirischen Universitäten.
Fördersumme: max. € 6.000,- (der DHF fördert ausschließlich Reise- und Aufenthaltskosten)
Einreichfrist: laufend
Einreichung:
Um beim DHF einen Antrag für eine David-Herzog-Fonds Lecture einzureichen, muss der/die Antragsteller/Antragstellerin dem DHF folgende Unterlagen übermitteln:
- Antragsformular (ausgefüllt und unterschrieben)
- Publikationsfähiger Abstract (max. 3500 Zeichen)
- Publikationsfähiges Bild mit gesicherten Bildrechten (.jpg)
- Finanzplan
- Lebenslauf des Antragstellers/der Antragstellerin und des Lecturers
- Beschreibung der Lecture und des Workshops sowie die Einbindung in das akademische Umfeld des Antragstellers/der Antragstellerin
Alle Unterlagen sind in einer Datei
(Antragsformular_DHF_Lecture_Name_des_Antragstellers.pdf)
an dhf.stmk(at)uni-graz.at zu senden.
David-Herzog-Fonds Gastprofessur
Der DHF vergibt jährlich ein David-Herzog-Fonds Gastprofessur Stipendium.
Ziel dieses Stipendiums ist die Ermöglichung einer Gastprofessur an einer der steirischen Universitäten für israelische oder jüdische Wissenschafter und Wissenschafterinnen außerhalb Israels, sowie Wissenschafter und Wissenschafterinnen, die sich mit Themen jüdischer Kultur und Geschichte befassen.
Die Aufgaben der Gastprofessur bestehen in der Abhaltung einer Lehrveranstaltung im Ausmaß von bis zu 2 SWS sowie einem öffentlichen Vortrag.
Der David-Herzog-Fonds-Gastprofessor oder die David-Herzog-Fonds-Gastprofessorin soll zumindest 4 Wochen (max. ein Semester) an der Gastuniversität sein.
Antragsberechtigt: Antragsberechtigt sind Institute, Zentren, Abteilungen, Lehrstühle sowie Rektorate aller steirischen Universitäten.
Fördersumme: max. € 12.000,- (der DHF fördert ausschließlich Lehr-, Reise- und Aufenthaltskosten)
Einreichfrist: laufend
Einreichung:
Um beim DHF einen Antrag für eine David-Herzog-Fonds Gastprofessur einzureichen, muss der/die Antragsteller/Antragstellerin dem DHF folgende Unterlagen übermitteln:
- Antragsformular (ausgefüllt und unterschrieben)
- Publikationsfähiger Abstract (max. 3500 Zeichen)
- Publikationsfähiges Bild mit gesicherten Bildrechten (.jpg)
- Finanzplan
- Lebenslauf des/der Antragstellers/Antragstellerin und des/der Gastprofessor/Gastprofessorin
- Beschreibung der Lehrveranstaltung und des Vortrages, sowie der Einbindung in das akademische Umfeld des/der Antragstellers/Antragstellerin
Alle Unterlagen sind in einer Datei
(Antragsformular_DHF_Gastprofessur_Name_des_Antragstellers.pdf)
an dhf.stmk(at)uni-graz.at zu senden.
David-Herzog-Fonds PostDoc-Fellowship
Der DHF vergibt Post Doc Fellowships an israelische oder jüdische Wissenschafter und Wissenschafterinnen außerhalb Israels, sowie Wissenschafter und Wissenschafterinnen, die sich mit Themen jüdischer Kultur und Geschichte befassen für einen Forschungsaufenthalt von max. 4 Monaten an einer steirischen Universität.
Die maximale Dauer des Stipendiums beträgt 4 Monate. Stipendiaten und Stipediantinnen dürfen während des Forschungsaufenhaltes kein Anstellungsverhältnis an der Gastuniversität haben. Lehraufträge sind von diesem Anstellungsverbot dezidiert ausgenommen.
Antragsberechtigt: Israelische oder jüdische Wissenschafter und Wissenschafterinnen außerhalb Israels, sowie Wissenschafter und Wissenschafterinnen, die sich mit Themen jüdischer Kultur und Geschichte befassen
Fördersumme: max. € 7.200,- (€ 1.800,- pro Monat) zuzügl. Reisekosten in der Höhe von max. € 850,-)
Einreichfrist: laufend
Einreichung:
- Antragsformular (ausgefüllt und unterschrieben)
- Publikationsfähiger Abstract (max. 3500 Zeichen)
- Publikationsfähiges Bild mit gesicherten Bildrechten (.jpg)
- Motivationsschreiben
- Finanzplan
- Lebenslauf
- 2 Empfehlungsschreiben
- detaillierte Projektbeschreibung mit detailliertem Zeitplan (max. 10 Seiten)
- Einladungsschreiben der Gastinstitution
Alle Unterlagen sind in einer Datei
(Antragsformular_DHF_Fellowship_Name_des_Antragstellers.pdf)
an dhf.stmk(at)uni-graz.at zu senden.
David-Herzog-Fonds Stipendium zur Förderung studentischer Mobilität sowie für wissenschaftliche und künstlerische Projekte
Das David-Herzog-Fonds Stipendium zur Förderung studentischer Mobilität sowie für wissenschaftliche und künstlerische Projekte richtet sich an israelische oder jüdische Studierende/Wissenschafter und Wissenschafterinnen/Künstler und Künstlerinnen außerhalb Israels, sowie Studierende/Wissenschafter und Wissenschafterinnen/Künstler und Künstlerinnen, die sich mit Themen jüdischer Kultur und Geschichte befassen und setzt sich die Förderung akademischer Mobilität sowie Förderung wissenschaftlicher Projekte zum Ziel.
Folgenden Vorhaben werden bevorzug befördert:
- Studienaustausch Österreich-Israel: Stipendium für ein Studium an einer österreichischen oder israelischen Universität (max. Fördersumme pro Semester: € 4.200,-)
- Projektförderung: Stipendium für ein wissenschaftliches oder künstlerisches Projekt im Sinne der Zielsetzungen des DHF (max. € 1.200,- pro Monat + Reisekosten von max. € 850,-)
- Spezialausbildung: Absolvierung einer wissenschaftlichen Spezialausbildung an einer sterischen oder israelischen Universität. (max. € 1.200,- pro Monat + Reisekosten von max. € 850,-)
- Summerschools: Akademisch geprägte Summerschools mit klarem Bezug zu den Statuten des Fonds (max. € 1.200,- pro Monat + Reisekosten von max. € 850,-)
- Sprachkurse: Sprachkurse, die im Zusammenhang mit einem wissenschaftlichen oder künstlerischen Projekt stehen. (max. € 1.200,- pro Monat + Reisekosten von max. € 850,-)
Einreichung:
- Antragsformular (ausgefüllt und unterschrieben)
- Publikationsfähiger Abstract (max. 3500 Zeichen)
- Publikationsfähiges Bild mit gesicherten Bildrechten (.jpg)
- Motivationsschreiben
- Finanzplan
- Lebenslauf
- 2 Empfehlungsschreiben
- detaillierte Projektbeschreibung mit detailliertem Zeitplan (max. 10 Seiten)
- Bei Studienaustausch Österreich-Israel, Spezialausbildung, Summerschools ist ein Einladungsschreiben oder eine Aufnahmebestätigung der Gastinstitution sowie ein Studienerfolgsnachweis beizulegen.
Alle Unterlagen sind in einer Datei
(Antragsformular_DHF_stud.Mob._Name_des_Antragstellers.pdf)
an dhf.stmk(at)uni-graz.at zu senden.